FAQ - Häufige Fragen

Ein Fragezeichen mit Kreide auf eine Tafel gezeichnet.
 
 

FAQ für Mieter: Sie fragen - wir antworten

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Sprechen Sie uns bitte an!

Warten Sie bitte nicht so lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist. Melden Sie sich bereits dann, wenn für Sie abzusehen ist, dass Sie Ihre Miete nicht mehr zahlen können damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden können. Wir haben ein offenes Ohr für solche Probleme und sind auch in vielen Fällen in der Lage, Ihnen bei kurzfristigen Mietschulden eine Teilzahlungsvereinbarung anzubieten.

Muss ich meine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zahlen?

Auch hier ist es möglich, eine Teilzahlung mit Ihnen zu vereinbaren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Wohngeldamt (in Berlin auch Bürgeramt) in Verbindung und lassen Sie Ihren möglichen Anspruch dort prüfen. Wohngeld  kann nicht rückwirkend gewährt werden. Also zögern Sie nicht, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag und wie sind die Fristen?

Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht rechtskräftig. Die Kündigung muss von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist von Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate zum Ende eines Monats. Um die Kündigung fristgemäß abzugeben, muss diese spätestens am 3.Werktag des Monats (Achtung: Samstag zählt als Werktag!) bei uns eingegangen sein.

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungszeit zu verkürzen?

Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie auch von Neumietern verlangt werden. Der Vermieter behält sich vor, auch anderen Bewerbern die Möglichkeit einer Besichtigung einzuräumen und die Wohnung zu inserieren, um einen geeigneten Bewerber auswählen zu können. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, findet trotzdem noch eine Wohnungsabnahme durch unseren Außendienst statt. Festgestellte Mängel und nötige Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Bitte denken Sie daran: Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter. An diesen übergeben Sie auch Ihre Wohnung. Die Entscheidung, ob Einbauten entfernt oder farbliche Dekorationen in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden müssen, obliegt Ihrem Vermieter. Das gilt unabhängig von etwaigen Absprachen, die Sie mit Ihrem Nachmietinteressenten abstimmen.

Ich möchte innerhalb des Hauses umziehen...

Wir freuen uns, dass es Ihnen bei uns gefällt und Sie bei uns bleiben möchten. Natürlich ist ein Umzug innerhalb des Hauses möglich, sofern eine Wohnung frei ist. Ein Umzug innerhalb des Hauses wird von uns wie jeder andere Umzug gehandhabt. Bitte bewerben Sie sich schriftlich um die freie Wohnung. Der Vermieter behält sich vor, auch anderen Bewerbern die Möglichkeit einer Besichtigung einzuräumen und die Wohnung zu inserieren, um einen geeigneten Bewerber auswählen zu können. Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen von uns mit positivem Ergebnis geprüft wurden, ist solch ein Umzug mit "alten Bekannten" eine Erleichterung für beide Seiten. Denken Sie bitte daran, dass auch bei Umzug im gleichen Haus Ihre alte Wohnung mit der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt und abgenommen werden muss.

Bitte denken Sie auch hier daran: Die Entscheidung, ob Einbauten entfernt oder farbliche Dekorationen in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden müssen, obliegt Ihrem Vermieter.

Wie melde ich einen Mangel oder Schaden?

Bei Schäden oder Mängeln wenden Sie sich bitte zuerst immer an unseren Mitarbeiter vor Ort, d.h. den Hauswart oder die zuständige Hauswartfirma. Diese werden den Schaden schnell begutachten und ihn direkt an uns weitermelden, damit eine Fachfirma beauftragt werden kann.

Im Notfall (Rohrbruch, Heizungsausfall etc.) rufen Sie bitte direkt die in Ihrem Hausflur ausgehängte Notdienstfirma an.

Darf ich ein Haustier halten?

Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte schreiben Sie uns vorher, wenn Sie beabsichtigen, sich ein solches Tier anzuschaffen. Bei Hunden senden Sie uns bitte eine Kopie des Impfpasses zu, aus der sich auch die Rasse des Hundes ergibt. Wir werden Ihnen nach Prüfung der Sachlage dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung zusenden. Bei besonders großen und schweren Terrarien bzw. Aquarien bitten wir Sie gegebenenfalls im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können in normaler Anzahl ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Lärm, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht, versteht sich von selbst.

 
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