Ratgeber bei Mietrückständen
Was tun bei Mietrückständen?
Ist der Fall eingetreten, dass Sie demnächst mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen können (etwa bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses), stellen Sie zunächst die Mietzahlungen sicher und wenden Sie sich rechtzeitig an eine Beratungsstelle.
Ist der Fall eingetreten, dass Sie in Mietrückstand geraten sind, melden Sie sich umgehend bei uns in der Mietenbuchhaltung, damit rechtzeitig ein Ratenplan vereinbart werden kann.
Unter Umständen stehen Ihnen auch staatliche Leistungen wie Wohngeld zu. Unsere Berliner Mieter finden auf dieser Internetseite zum Wohngeldantrag die nötigen Kontaktdaten.
Haben Sie neben den Mietschulden auch andere Schulden oder befinden Sie sich in einer scheinbar ausweglosen Lage, aus der Sie allein nicht herauskommen, holen Sie sich Hilfe bei den kostenlosen Schulden- und Insolvenzberatungsstellen. Für Berliner Mieterinnen und Mieter haben wir eine Liste der Schuldnerberatungsstellen zusammengestellt.
Kostet die Schuldenberatung Geld?
Grundsätzlich gibt es kostenlose und kostenpflichtige Schuldnerberatung. Grob unterteilt gibt es drei verschiedene Arten der Schuldnerberatung:
Variante a)
Staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Man muss allerdings oft mit längeren Wartezeiten rechnen. Hier arbeiten Juristen, Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, die auch einen Blick für andere möglicherweise belastende Probleme haben.
Bei bevorstehendem Wohnungsverlust oder dringender Not erhalten Sie aber einen bevorzugten Termin. In einem solchen Fall kann Ihnen auch das Grundsicherungsamt, eine Teilbehörde des örtlichen Sozialamtes, Beratung und Soforthilfe anbieten.
Variante b)
Neben den kostenlosen öffentlichen Institutionen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen bieten auch eine Reihe von Beratern wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die ebenfalls die staatliche Anerkennung besitzen, Schuldenberatung an. Diese Beratungen sind nicht kostenlos. Beim zuständigen Amtsgericht oder beim Jobcenter können Sie aber für eine solche Beratung einen „Beratungsschein“ beantragen, sodass Sie die Beratung nur einen geringen Eigenanteil kostet.
Variante c)
Die dritte (kostenpflichtige) Gruppe umfasst auch die „schwarzen Schafe“ im Beratungssektor, die es leider auch gibt und vor denen zu warnen ist. Solche Berater machen aus der Not von Menschen ein Geschäft, helfen Ihnen aber nicht. In den Tipps gegen neue Schulden finden Sie weitere Informationen dazu.