Verhalten in Notfällen
Was ist ein Notfall?
Notfälle sind Brände, Explosionen, totale Verstopfungen der Abflüsse, Stromausfall im gesamten Haus, Eindringen von Wassermassen bei Unwetter oder durch Rohrbrüche oder der Ausfall der Heizungsanlage im Haus.
Sie sind zu unterscheiden von normalen Mängelmeldungen, wegen der Sie sich bitte immer an den zuständigen Hauswart vor Ort wenden. Sollte der Mitarbeiter vor Ort diese nicht selbst beheben können, wir er die Mängel an die Hausverwaltung zur Beauftragung an eine Fachfirma weiterleiten.
An wen kann ich mich als Mieterin oder Mieter im Notfall wenden?
Rufen Sie nur in oben genannten Notfällen die Notfall-Firmen an, die in jedem Hausflur im Erdgeschoss ausgehängt wurden, bzw. bei Bränden und Explosionen die Feuerwehr.
Sie finden die entsprechenden Notfall-Listen für Ihr Haus auch in den Objektbeschreibungen auf dieser Homepage.
Von dort aus gelangen Sie über die Deutschlandkarte zu Ihrem Wohnort bzw. über die Bezirkskarten zu Ihrem Objekt.
Unser Versicherungstipp:
Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung. Diese deckt aber nur Schäden am Gebäude (Wände, Rohre, Dach) ab. Nicht versichert durch die Gebäudeversicherung sind dabei Schäden an dem vom Mieter eingebrachten Mobiliar. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter ohne Hausratversicherung im Brand- und Leitungswasserfall den Schaden an der Wohnungs- oder Kellereinrichtung selbst zu tragen haben. Dies gilt dann auch, wenn sie den Schaden an ihrem Mobiliar nicht selbst verursacht haben!
Ein Beispiel: Bei einem großen Wassereinbruch/Rohrbruch werden gleich mehrere Wohnungen überschwemmt. Einzelne Mieter müssen sogar die Wohnung verlassen. In dem Fall war die komplette Möblierung durchnässt und unbrauchbar. Hätten die Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, würde diese alle Schäden am Mobiliar, die Kosten der Hotelübernachtung, die Entrümpelung und Neuanschaffung von Hausrat etc. regulieren.
Die Kosten für eine private Hausratversicherung ist vom Wert des Inventars abhängig und belaufen sich in der Regel auf jährlich etwa 100,-- € bis 150,-- €. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich zu informieren. Gute Empfehlungen können etwa die Verbraucherschutzverbände anbieten. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet.
Schadensverminderung im Vorfeld:
Sie können selbst mithelfen, Schäden im Vorfeld zu vermeiden, etwa, wenn Sie
- beim Verlassen der Wohnung alle elektrischen Geräte ausschalten,
- alle Wasserhähne abschließen,
- bei längerer Abwesenheit für alle Notfälle einen Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder beim zuständigen Hauswart hinterlassen.