Aktuelles zur TV-Versorgung ab Juli 2024

Änderung der TV-Versorgung ab dem 01.07.2024

Unsere Wohnungsbestände verfügen über einen Multimedia-Anschluss, über den Sie heute Kabel-Fernsehen empfangen und schnelles Internet nutzen können. Die Kosten für den Kabel-TV-Empfang wurden bisher zentral über die Nebenkosten abgerechnet. Aufgrund einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird dies ab dem 01.07.2024 nicht mehr möglich sein. Wenn Sie nach diesem Datum weiterhin TV sehen möchten, benötigen Sie einen eigenen Vertrag mit einem entsprechenden TV-Anbieter Ihrer Wahl, so wie es beispielsweise bei Internet, Telefonie und Strom längst üblich ist.
Um auch weiter und wie bisher TV über den Kabel-Anschluss zu empfangen, haben wir jetzt eine so genannte Versorgungsvereinbarung mit Vodafone geschlossen. So haben wir alle Voraussetzungen geschaffen, damit sich außer der direkten Abrechnung zwischen Ihnen und Vodafone nichts für Sie ändert: Keine neuen Kabel, keine neuen Geräte und alle unverschlüsselt ausgestrahlten TV-Sender auf dem gewohnten Senderplatz. 

Leider haben sich die Vertragsverhandlungen mit Vodafone verzögert, sodass wir Sie erst jetzt informieren können. Der neue Vertrag enthält ein gutes Angebot von Vodafone für Sie:

Die Kabel-TV-Grundversorgung kostet im Einzelinkasso ab Mitte 2024 bis Mitte 2034 monatlich 6,99 EUR brutto und ist dank unserer Bemühung damit günstiger als vorher. Des Weiteren wurde exklusiv zusätzlich unentgeltlich HD+ als Bonus verhandelt. 
Aufgrund der kurzfristigen Information bleibt der bisherige Kabel-TV-Anschluss solange aktiv, bis Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde einen Einzelvertrag zu schließen. Jeder Mieter muss einen eigenen TV-Vertrag abschließen, wenn er weiterhin über Kabel TV fernsehen möchte.
Aktuell können aufgrund der Informationen, die wir von Vodafone erhalten haben, leider noch keine Einzelverträge geschlossen werden. Wir bitten daher um Geduld und werden Sie informieren, sobald wir die Freigabe von Vodafone erhalten haben.
Von der Änderung sind Sie nicht betroffen, wenn Sie bereits heute einen anderen Verbreitungsweg nutzen.

 
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